Laut der Informationen der Deutschen Post (mehr Infos hier) sind vom Nachsendeauftrag im Inland ausgenommen:
- DHL Pakete
- Dialogpost ohne Umhüllung
- Express-Sendungen.
- Pressesendungen (z.B. Kundenzeitschriften)
- Postvertriebsstücke (z.B. Tageszeitungen)
Diese Sendungen werden Sie also in Zukunft weiterhin physisch an Ihrer Adresse erhalten.
Leider geschieht es in seltenen Fällen dennoch, dass Online-Shop-Bestellungen bei uns ankommen, weil diese zum Beispiel als Maxi-Brief oder als Warensendung versendet worden sind.
Der bewährteste Weg, um bestimmte Sendungen direkt zu Ihnen kommen zu lassen ist, dass Sie bei allen Online-Bestellungen eine alternative Zustelladresse angeben. Dies kann z.B. Ihr Büro oder aber eine Packstation sein.
Das gilt auch für die seltenen Fälle, in denen ein Absender aus Sicherheitsgründen keine Weiterleitung über Nachsendeaufträge akzeptiert. Banken, Versicherungen, Finanzämter oder auch sonstige öffentliche Institutionen versehen ihre Zusendungen in einigen Fällen mit einer sogenannten Vorabverfügung. Diese Briefe gehen dann ggf. an den Absender zurück, wenn ein Nachsendeauftrag vorliegt. Das kann bspw. der Fall sein, wenn Sie sich eine neue EC-Karte zusenden lassen. Informieren Sie in diesen Fällen den Absender über die oben genannte alternative Zustell-Adresse, sodass die Post trotz Nachsendeauftrag bei Ihnen ankommt oder geben Sie Ihre CAYA-Postbox-Adresse weiter.
... und wenn doch einmal etwas durchrutscht?
Sollten bei uns Warensendungen, Pressesendungen oder generell Briefe eintreffen, welche Kredit-, PIN- oder Kundenkarten jeglicher Art enthalten, werden diese, wie jede andere Sendung, ebenfalls digitalisiert und Ihnen in Ihrem Account zur Verfügung gestellt. Sie können sie anschließend im Original anfordern (Kann ich mir Originaldokumente zusenden lassen?)