Wir digitalisieren sämtliche Post, die bei uns eintrifft. Dies beinhaltet neben normalen Briefen und üblicher Eingangspost beispielsweise auch Einschreiben.
Folgende Post kann nicht oder nur mit Einschränkungen digitalisiert werden:
- Post, die wir keinem Kunden zuordnen können, kann nicht digitalisiert bereitgestellt werden und wird an den Absender zurückgegeben. Achten Sie daher bei der Weitergabe Ihrer Caya-Postbox-Adresse unbedingt darauf, die korrekte Adresse komplett weiterzugeben
- Sonderformate, wie z.B. Warensendungen oder Werbebriefe (Dialogpost und Selfmailer), die im Scancenter eingehen, werden nicht geöffnet, es erfolgt ein Scan via Stativscanner, auf dem die Sendung sowie Absender und Empfänger zu erkennen sind. Sie können diese Sonderformate wie gewohnt als Sofort- oder Sammelsendung jederzeit über Ihren Account anfordern.
- Warensendungen können auf Kundenwunsch geöffnet und deren Inhalt gescannt werden. Sollten diese Warensendungen jedoch verderbliche Waren wie Lebensmittel beinhalten, müssen wir diese aus hygienischen und sicherheitstechnischen Gründen direkt vernichten, da wir eine sachgerechte Lagerung nicht gewährleisten können.
- Bei gebundenen Dokumenten, Magazinen und Broschüren digitalisieren wir in der Regel nur die erste Seite sowie gegebenenfalls die Rückseite. Dies gilt auch für Unterlagen, die wir andernfalls beim Scannen beschädigen würden. Heftklammern und Tackernadeln werden in der Regel entfernt und die Dokumente jeweils vollständig erfasst, sofern nicht mehr als 5 Heftklammern oder Tackernadeln entfernt werden müssen.
- Briefe mit einzelnen losen Quittungen oder Belegen. (siehe: Kann ich Post oder Belege gesammelt an Caya senden?)
Post, die vom Nachsendeauftrag ausgeschlossen ist, wird nicht an uns weitergeleitet und kann daher auch nicht digitalisiert bereitgestellt werden. Hierzu gehören Pakete, Presse- und Blindensendungen.