Wir pausieren das Lastschriftverfahren, wenn es zu einer Rücklastschrift kommt. Dies bedeutet, dass eine Lastschrift nicht eingelöst werden kann, beispielsweise aufgrund fehlender Deckung. Wenn Sie weiterhin Lastschriften wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Sofern sich Ihre Bankverbindung geändert haben sollte, informieren Sie uns bitte.
Wir bitten um Verständnis, dass wir das Lastschriftverfahren erst wieder anbieten können, sobald die ausstehenden Beträge beglichen wurden. Hierzu haben Sie von uns eine E-Mail erhalten.
Bitte beachten Sie, dass uns durch eine Rücklastschrift Kosten entstehen (Bearbeitungsgebühren Ihrer Bank sowie des Zahlungsdienstleisters). Diese Kosten reichen wir stets ohne eigene Bearbeitungsgebühr an Sie weiter. Eine Mahngebühr kann bei Überfälligkeit durch uns erhoben werden.