TAN-Briefe, Bank- und Kreditkarten werden häufig als Briefe verschickt und dadurch vom Nachsendeauftrag erfasst.
Allerdings kann es sein, dass Banken ihre Zusendungen in einigen Fällen mit einer sogenannten Vorausverfügung versehen. Diese Briefe gehen dann ggf. an den Absender zurück, wenn ein Nachsendeauftrag vorliegt. Das kann der Fall sein, wenn Sie sich eine neue EC-Karte zusenden lassen.
Der bewährteste Weg, um bestimmte Sendungen direkt zu Ihnen kommen zu lassen, ist, bei gewünschten Zustellungen eine alternative Zustelladresse anzugeben. Dies kann z.B. Ihr Büro oder aber eine Packstation sein.