Falls Sie am Überlegen sind, ob Sie einen Geschäftskundentarif benötigen, können Sie sich einfach nach §14 des BGB (Unternehmer) richten. Dieser sagt aus:
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Falls Sie kein Unternehmer in diesem Sinne sind, so sind Sie mit einem Privatkundentarif auf der sicheren Seite.