Die Nachsendeaufträge gelten nur für Briefpost, insofern sind sämtliche Pakete und Pressesendungen wie Magazine, Tageszeitungen oder Zeitschriften ausgenommen. Leider geschieht es in seltenen Fällen dennoch, dass Online-Shop-Bestellungen bei uns ankommen, weil diese zum Beispiel als Maxi-Brief oder als Warensendung versendet worden sind.
Für Bestellungen bei denen Sie sich über die Versandart unsicher sind, können Sie eine abweichende Zustelladresse hinterlegen. Dies kann z.B. Ihr Büro, ein Nachbar oder eine Postfiliale sein. Alternativ können Sie folgende auch Adresse hinterlegen:
{Beliebiger Vorname} + Ihr Nachname
Ihre Straße und Hausnummer
Ihre Postleitzahl und Wohnort
Ist dieser "Vorname" nicht im Nachsendeauftrag angegeben, wird sichergestellt, dass der aktive Auftrag nicht greift. Sie können jeden beliebigen Vornamen wählen, solange dieser nicht bereits in Ihrem Nachsendeauftrag enthalten ist.
Ergänzung:
Sollte eine solche Sendung in einer Postfiliale hinterlegt werden, weil Sie das Paket nicht persönlich in Empfang nehmen konnten, haben Sie die Möglichkeit sich auf der DHL Benachrichtigung selbst eine Vollmacht auszustellen, mit welcher Sie Ihre Sendung abholen können.
Sollten Sie keine Benachrichtigung bzw. Abholschein erhalten haben, können Sie einfach dieses >DHL Vollmacht< nutzen.